Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung
Berlin: (hib/NKI) Die Vereinbarkeit mit WTO-Regeln bei Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/13934) der CDU/CSU-Fraktion. Hintergrund sind Äußerungen der Bundesregierung, die in einer Antwort (20/13753) unter anderem erklärt habe, dass eine „Null-Risiko-Kategorie“ für Staaten mit keinem Entwaldungsrisiko, wie unter anderem Deutschland, aus WTO-Gründen bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht möglich sei. Die Bundesregierung habe mitgeteilt, dass sie und die EU-Kommission dies entsprechend geprüft hätten, so die Fragesteller.
Die Abgeordneten interessiert nun, wer genau innerhalb der Bundesregierung und der EU-Kommission was und mit welcher Fragestellung geprüft habe, ob es dazu einen schriftlichen Bericht gebe oder dies nur mündlich mitgeteilt worden sei, und ob es Prüfungen oder Rechtsgutachten gebe, die anderer Meinung seien. Konkret soll die Bundesregierung beantworten, ob sie ein Rechtsgutachten oder eine andere Art der Prüfung zur Umsetzung einer möglichen „Null-Risiko-Kategorie“ bei der EUDR in Auftrag gegeben hat, und wenn ja, wann genau, beziehungsweise wenn nein, warum das nicht erfolgt sei.
Außerdem wird danach gefragt, ob es Bestrebungen innerhalb des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gab, ein eigenes Gutachten oder eine vergleichbare Prüfung zu der Frage der „Null-Risiko-Kategorie“ anzufertigen.
Schließlich soll Auskunft darüber erfolgen, wer aus der EU-Kommission der Bundesregierung erklärt habe, dass eine generelle Ausnahme für Staaten mit keinem Entwaldungsrisiko „als nicht umsetzbar eingeschätzt“ werde.