Rahmenbedingungen für Bundeswehr-Brigade in Litauen
Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben den Entwurf eines Gesetzes „zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich“ vorgelegt (20/14020). Wie die Abgeordneten darin schreiben, regelt das Abkommen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Präsenz der deutschen Streitkräfte sowie für die Präsenz des zivilen Gefolges, von weiterem entsandten deutschen Personal und von deutschen staatlichen Unternehmen im Hoheitsgebiet Litauens.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, innerhalb Europas und in unmittelbarer Nähe des Nato-Bündnisgebiets, hat gravierende Auswirkungen auf die europäische Sicherheitsordnung, heißt es in der Vorlage zur Begründung. Deutschland und seine verbündeten Staaten müssten der entstandenen militärischen Bedrohung entschlossen begegnen. „Das erfordert eine spürbare Erhöhung der Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit im Nato-Bündnis und die konsequente Ausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und Bündnisverteidigung.“ Hierfür würden umfassend einsatzbereite Streitkräfte benötigt und insbesondere verlässlich bereitstehende, einsatzbereite Einheiten, Verbände und Großverbände. „Die Bundesrepublik Deutschland wird deshalb eine Brigade des Deutschen Heeres nebst weiteren militärischen und zivilen Dienststellen im Hoheitsgebiet der Republik Litauen stationieren.“ Die Brigade soll unter dem Namen Panzerbrigade 45 im Jahr 2025 offiziell in Dienst gestellt werden.