Keine Kosteneinschätzung für Reaktivierung der Heidebahn
Berlin: (hib/HAU) Eine Kosteneinschätzung für die Reaktivierung der Heidebahn zwischen Lutherstadt Wittenberg und Eilenburg liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Bei der angefragten Infrastruktur handle es sich um keine durch die DB InfraGO AG vorzuhaltende oder zu modernisierende Infrastruktur, heißt es in der Antwort der Regierung (20/13940) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13471). Die Strecke sei am 31. März 2005 an die Deutsche Regionaleisenbahn GmbH (DRE) verpachtet worden. „Für die Instandhaltung der Anlagen ist ab diesem Zeitpunkt die DRE verantwortlich“, schreibt die Bundesregierung.
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass der Betrieb der Strecke aufgrund von Mängeln an Gleisen und Weichen, Mängeln an Bahnübergangssicherungsanlagen sowie Mängeln an Ingenieurbauwerken im Jahr 2019 untersagt worden sei. Die Betreiberin sei verpflichtet worden, die Betriebssicherheit wiederherzustellen. Anschließend sei die erneute Aufnahme des Betriebes, unter Nachweis der Betriebssicherheit, zu beantragen.
Zur Beantwortung der Frage, ob die DB InfraGO AG die Möglichkeit hat, den Pachtvertrag zur Verpachtung der Strecke fristlos zu kündigen, wenn der Pächter die von ihm betriebene Eisenbahninfrastruktur nicht betriebsbereit vorhält, heißt es: Nach Angaben der DB AG habe der Pachtvertrag eine Festlaufzeit und könne nur aus wichtigen Gründen vorzeitig gekündigt werden. Unabhängig von der Kündigung des privatrechtlichen Vertrages zwischen DB InfraGO AG und der DRE bleibe jedoch die öffentlich-rechtliche Genehmigung gemäß Paragraf 6 und 7f Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) hiervon unberührt. „Die Aufsicht über die Eisenbahn und somit auch die Einhaltung der Betriebspflicht obliegt gemäß AEG nicht der Eigentümerin, sondern den zuständigen Verkehrsbehörden der Bundesländer beziehungsweise den beauftragten Landeseisenbahnaufsichten“, schreibt die Bundesregierung.