12.12.2024 Recht — Gesetzentwurf — hib 862/2024

AfD-Fraktion fordert Untersuchungshaft nach „Messerattacken“

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil“ (20/14119) vorgelegt.

Mit dem Entwurf will die Fraktion zum einen ermöglichen, dass auch nach einer gefährlichen Körperverletzung „mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs“ (Paragraf 224 Absatz 1 Nr. 2 StGB) die Untersuchungshaft angeordnet werden kann. Dazu soll laut Entwurf die entsprechende Vorschrift in Paragraf 112 Absatz 3 der Strafprozessordnung geändert werden. Die Fraktion begründet ihren Vorschlag mit einem Anstieg von „Messerattacken“, die sich zu einem „massiven Problem für die Innere Sicherheit“ entwickelt hätten. Von den Tätern gehe eine hohe Gefahr aus, schreibt die Fraktion. Nach geltendem Recht gebe es grundsätzlich keine Möglichkeit, „den Messerstecher im Rahmen der Untersuchungshaft in Gewahrsam zu nehmen“.

Zum anderen will die AfD-Fraktion mit dem Entwurf ermöglichen, dass mit einem Strafurteil gegen einen Ausländer auch die Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und die Ausweisung angeordnet werden können. Eine Ausnahme davon ist laut Entwurf vorgesehen, wenn sich aus der Tat ergibt, „dass er keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt“. Konkret schlägt die Fraktion vor, zwei neue Paragrafen (69c und 69d) im Strafgesetzbuch aufzunehmen. Im Fall eines Entzugs der Aufenthaltserlaubnis durch Strafurteil soll laut Entwurf den Betroffenen der verwaltungsrechtliche Rechtsweg nicht mehr offenstehen. Die Fraktion begründet diesen Vorschlag mit der geringen Zahl an Abschiebungen aus Deutschland, die nach ihrer Ansicht mit den langen Verfahren zusammenhängen.