13.12.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 863/2024

Todesfälle in Folge polizeilichen Schusswaffengebrauchs

Berlin: (hib/STO) Todesfälle in Folge eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/14095) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13861). Danach kam laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) seit dem 1. Januar 2023 „eine Person in Folge eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs im Zuge der Abwehr eines Angriffs auf Beamtinnen oder Beamte der Bundespolizei zu Tode“. Dieser polizeiliche Schusswaffengebrauch erfolgte den Angaben zufolge im Jahr 2024 in Lauf an der Pegnitz in Bayern im Zuge einer polizeilichen Kontrollmaßnahme.

Wie die Bundesregierung dazu erläutert, erfolgt eine Erhebung von Todesfällen beziehungsweise Verletzungen im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen in der PES im Zuge der statistischen Erhebung zum polizeilichen Schusswaffengebrauch und bei der Erhebung von Informationen zu Angriffen gegen Beamte der Bundespolizei. Weitere statistische Daten halte die Bundespolizei nicht vor.

Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2024 laut PES 582 Personen, die außerhalb von Versammlungsgeschehnissen Beamte der Bundespolizei angegriffen haben, im Rahmen dieses Angriffs verletzt. Zugleich wurden den Angaben zufolge in diesem Zeitraum 1.355 Beamte der Bundespolizei bei der Abwehr eines Angriffs außerhalb von Versammlungsgeschehnissen verletzt.

Des Weiteren wurden zwischen Anfang 2023 und Ende September 2024 laut Vorlage 14 Personen, die Bundespolizisten anlässlich von Versammlungsgeschehnissen angriffen haben, im Rahmen dieses Angriffs verletzt. Die Zahl der anlässlich von Versammlungsgeschehnissen in diesem Zeitraum verletzten Bundespolizisten beläuft sich auf 29, wie aus der Antwort ferner hervorgeht.