Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
Berlin: (hib/STO) Das Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen künftig einzelne Mitglieder und deren Vertreter vorübergehend aus dem Gremium ausschließen können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der beiden Fraktionen (20/14244) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Danach soll das Kuratorium „aus wichtigem Grund“ mit Zweidrittelmehrheit die Mitgliedschaft eines Kuratoriumsmitglieds oder eines Vertreters für einen festgelegten Zeitraum aussetzen können. „Sofern der wichtige Grund in dem Verhalten der entsendenden Stelle selbst liegt, kann das Kuratorium für den festgelegten Zeitraum zudem das Benennungsrecht der entsendenden Stelle aussetzen“, heißt es in dem Entwurf weiter.
Ein „wichtiger Grund“ liegt der Begründung zufolge insbesondere dann vor, wenn die Mitgliedschaft des Kurators und seines Vertreters im Kuratorium geeignet ist, die Verwirklichung des Stiftungszwecks oder „an der Durchführung von Projekten der Stiftung beteiligte Personen“ zu gefährden oder den Interessen oder dem Ansehen der Stiftung zu schaden. Eine Gefährdung der Verwirklichung des Stiftungszwecks liege insbesondere dann vor, „wenn Staaten, die im Kuratorium vertreten sind, auf ihrem eigenen Territorium oder dem eines anderen Staates die Tätigkeiten der Stiftung behindern oder gefährden“.
Wie die beiden Fraktionen ausführen, können geopolitische Spannungen in dem international besetzten Kuratorium zu „problematischen Sachverhalten“ führen, insbesondere weil alle Kuratoren weitreichenden Zugriff und Anspruch auf Informationen hinsichtlich Projektträgern, Bewilligungssummen, bewilligten und abgelehnten Projekten hätten. „Es sollte ausgeschlossen werden, dass Projektpartner der EVZ in Ländern, die durch einen Vertreter oder eine Vertreterin Mitglied des Kuratoriums sind, bedroht und in ihrer Arbeit eingeschränkt werden“, schreiben sie weiter.
Die von der Stiftung geförderten Projekte sind laut Vorlage humanitärer, zivilgesellschaftlicher und kultureller Natur. Es handele sich „hierbei um häufig zentrale (sogenannte ,dritte') Orte, die auch im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen nicht in Gefahr geraten dürfen“.