AKW-Betreiber ausreichend liquide für Stilllegungen
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag den Bericht gemäß § 7 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz) übermittelt. . Der vorgelegte Bericht (20/13999) ist der siebte seiner Art. Er gründet auf der Prüfung der von den Betreibern vorgelegten Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die vorgelegten Informationen für das Jahr 2023 (Stichtag 31. Dezember 2023) umfassen insbesondere Angaben zum Haftungskreis, die Aufstellungen der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sowie eine Darstellung der Verfügbarkeit liquider Mittel. Die Prüfung des BAFA, so heißt es in der Unterrichtung über den Bericht, habe zu keinen Beanstandungen geführt. Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber ihren Rückbauverpflichtungen - insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren - nicht nachkommen könnten.