21.01.2025 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 32/2025

Zukunftsfinanzierungsgesetz soll Wachstum bringen

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (20/14513) eingebracht. Mit diesem Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen umfassende Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts und auch des VentureCapital-Ökosystems realisiert werden. Das Gesetz ziele auf positive Impulse für die Mobilisierung privater Finanzmittel und das Wachstum der deutschen Wirtschaft ab, erläutert die Bundesregierung. Außerdem werden englischsprachige Prospekte für Wertpapiere erlaubt. Davon verspricht man sich eine Erleichterung des EU-weiten Vertriebs von Wertpapieren. Als weitere Maßnahme zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs gerade für Wachstumsunternehmen soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass diese Firmen Aktien mit einem geringeren Nennwert als ein Euro herausgeben dürfen. „Diese Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien erhöht die Flexibilität bei Kapitalmaßnahmen gerade von kleineren Unternehmen“, schreibt die Regierung. Um die Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor zu flexibilisieren, soll der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor gelockert werden.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die fristgerechte Umsetzung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten als Beitrag zur Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion. Außerdem soll es zu einer Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben kommen. Bisher waren die Institute verpflichtet, Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte sowie Beschwerden von Privatkunden aufgrund der Tätigkeit eines Anlageberaters beim Mitarbeiter- und Beschwerderegister (MBR) anzuzeigen. Diese Verpflichtung wird aufgehoben. Der Aufwand für das MBR mit rund 40.000 Meldungen im Jahr stehe angesichts der eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten der Finanzaufsicht in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des MBR.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, im Hinblick auf eine höhere Wettbewerbsfähigkeit, die steigende Bedeutung des Kapitalmarkts für die Finanzierung der grünen und digitalen Transformation sowie eine stärker kapitalmarktbasierte Altersversorgung sollten weitere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarkts ergriffen werden. Die Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland soll sowohl für Investitionen und Kapital aus dem Ausland als auch für inländische Investoren gesteigert werden. Gerade im internationalen Vergleich zeige sich, dass der deutsche Kapitalmarkt wettbewerbsfähiger werden müsse, um nicht den Anschluss zu verlieren. Ziel sei es auch, Kapitalmittel in stärkerem Umfang für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien nutzbar zu machen. Diese Investitionen seien „von entscheidender Bedeutung für die Transformation unserer Wirtschaft“.