21.01.2025 Recht — Antwort — hib 33/2025

Ermittlungsverfahren gegen „Zweiten Frühling“

Berlin: (hib/SCR) Über die „Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen die mutmaßlich rechtsextreme Gruppierung 'Zweiter Frühling'“ berichtet die Bundesregierung in einer Antwort (20/14453) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14209). Darin führt die Bundesregierung aus, dass das am 5. April 2013 eingeleitete Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts am 29. Februar 2016 eingestellt worden ist. „Die Ermittlungen hatten keinen hinreichenden Tatverdacht erbracht. Weitere Erkenntnisse waren durch Ermittlungsmaßnahmen nicht zu erwarten“, heißt es weiter. Die Ermittlungen wurden den Angaben zufolge gegen sieben namentlich bekannte Beschuldigte und weitere bislang unbekannte Personen geführt.