Etwaige Anerkennung der Jenischen als nationale Minderheit
Berlin: (hib/STO) Eine etwaige Anerkennung der jenischen Bevölkerungsgruppe als nationale Minderheit ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/14558) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14389). Wie die Gruppe darin schrieb, steht in Deutschland die Anerkennung der Jenischen als nationale Minderheit nach dem Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten anders als in der Schweiz noch aus. Bemühungen des 2019 gegründeten Zentralrats der Jenischen in Deutschland um Anerkennung durch die Bundesrepublik seien bislang erfolglos verlaufen.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Gespräch zwischen Vertretern des Zentralrats der Jenischen in Deutschland e. V. und der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik (SPD), vom 16. Oktober 2023, in dem auch Fragen zur Anerkennung der jenischen Bevölkerungsgruppe als nationale Minderheit und anhaltender Diskriminierung Gesprächsgegenstand gewesen sei. Die Beauftragte habe dabei klargestellt, dass die bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse keine ausreichende Grundlage bieten, um als nationale Minderheit in Deutschland anerkannt zu werden.
Sie verwies dabei den Angaben zufolge exemplarisch auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, „das zum Stand der sprachwissenschaftlichen Erforschung kein eindeutiges Ergebnis hinsichtlich der Einordnung des Jenischen als eigenständige Sprache geliefert habe“. Vereinbart worden sei, dass der Zentralrat der Jenischen „weitere wissenschaftliche Unterlagen/Erkenntnisse beibringt, die sein Anliegen untermauern und Grundlage für eine Überarbeitung bestehender Gutachten sein können“. Ein für den 4. November 2023 vereinbarter weiterer Gesprächstermin zwischen Vertretern des Zentralrats und der Beauftragen sei aus Termingründen kurzfristig abgesagt worden.