Regierung äußert sich zur Bahnstrecke Hannover-Bielefeld
Berlin: (hib/HAU) Die Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn AG (DB AG), die DB InfraGO AG, plant laut Bundesregierung die künftige Trasse der Ausbau- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover-Bielefeld „auf Grundlage des vom Bundestag beschlossenen Bedarfsplans“ und führt gemäß ihrer Zuständigkeit die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bedarfsplanvorhaben „ABS/NBS Hannover - Bielefeld - Hamm“ durch. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/14609) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14278) hervor.
Zu der durch Bürgerbewegungen, Umweltverbände, Kommunen, Landkreise, Bundesländer und Bundestagsabgeordnete geäußerten Kritik an dem Trassenausbau heißt es: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) habe seit Planungsbeginn zahlreiche Gespräche mit Kritikern und Befürwortern des Vorhabens geführt. Die in den verschiedenen Gesprächsformaten oder auch schriftlich geäußerten sachlichen Hinweise zur Planung würden von der Vorhabenträgerin im Trassenauswahlverfahren berücksichtigt.
Die Bundesregierung unterstütze den Ansatz der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG, mit einer Vielzahl unterschiedlicher Gesprächsformate vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern „breit über den Planungsstand und die jeweiligen nächsten Schritte zu informieren“. Insbesondere die umfassenden Möglichkeiten, direkte Fragen, Hinweise und Vorschläge zu den Trassenvarianten geben zu können sowie das begleitende Informationsmaterial stellten einen klassischen Kommunikationsansatz bei Infrastrukturvorhaben dar, heißt es in der Vorlage.
Auf die Frage, warum die Anzahl der Trassenvarianten, die für die ABS/NBS zur Disposition stehen, auf zwölf Vorschläge festgelegt worden sei, antwortet die Bundesregierung: Die Eingrenzung der Trassenvarianten im Verlauf des Planungsprozesses bei gleichzeitiger Wahrung einer gewissen Bandbreite an Alternativen sei „bewährte Praxis in Trassenauswahlverfahren“. Hieraus entstehe kein zusätzlicher Zeitbedarf. Vielmehr werde durch die fokussierte Betrachtung eines Sets an Varianten der Planungsaufwand reduziert. „Aus Gründen der Effizienz und Wirtschaftlichkeit wird die durch externe Gutachter erstellte Nutzen-Kosten-Analyse in der Regel lediglich für die spätere Vorzugsvariante vorgenommen, sodass hierzu aktuell noch keine Erkenntnisse vorliegen“, heißt es in der Vorlage.
Mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens würden seit Beginn der Planungen berücksichtigt, schreibt die Regierung. Dies sei Standard bei der Planung großer Infrastrukturprojekte und eine zentrale planrechtliche Anforderung. Laut Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) habe das Projekt eine insgesamt hohe Umweltbetroffenheit. Der erste Schritt im Vorhaben ABS/NBS Hannover - Bielefeld - Hamm sei eine Raumwiderstandsanalyse, die auf allen relevanten raumbedeutsamen und verfügbaren Daten zu sämtlichen Schutzgütern basiert habe.
Konkrete Kostenschätzungen für die einzelnen Trassen-Korridor-Varianten seien im aktuellen Planungsschritt noch nicht vorgenommen worden, heißt es weiter. Für die Planung der Bedarfsplanmaßnahme ABS/NBS Hannover-Bielefeld seien bislang 24 Millionen Euro verausgabt worden.