14.08.2025 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 346/2025

AfD für Abschaffung sogenannter Analogleistungen

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf eine Abschaffung der sogenannten Analogleistungen nach Paragraf 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes. In einem Antrag (21/1073) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser Leistungen vorzulegen. Zugleich soll dieser Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion für bisherige Ansprüche auf die Analogleistungen angemessene Übergangsregelungen bis Ende 2025 sicherstellen.

Wie die Fraktion darlegt, erhalten Asylbewerber oder etwa Geduldete in Deutschland zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Während der ersten 36 Monate haben sie dabei regelmäßig Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt, heißt es in der Vorlage weiter. Im Anschluss entspreche die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege grundsätzlich der Versorgung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Sie blieben dann zwar weiterhin im Regelungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes, wechselten aber zu den sogenannten Analogleistungen (Leistungen in besonderen Fällen nach Paragraf 2 Asylbewerberleistungsgesetz), die in der Höhe den Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) beziehungsweise SGB XII (Sozialhilfe) entsprächen, führt die Fraktion ferner aus. Auch hätten sie den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie Personen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, sodass „faktisch kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten besteht“. Damit bilde Deutschland europaweit eine Ausnahme und biete „mit Sozialleistungen, die denen deutscher Sozialhilfeempfänger entsprechen, einen entscheidenden Pull-Faktor“.