08.10.2025 Inneres — Ausschuss — hib 481/2025

Ausschuss lehnt Anträge zu Aufnahme von Afghanen ab

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen sind im Innenausschuss mit gegensätzlichen Anträgen zur Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik gescheitert. Das Gremium lehnte am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion, sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland zu beenden (21/1551), mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Gegen einen Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Titel „Aufnahmezusagen einhalten - Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren“ (21/1542) stimmte neben den beiden Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auch die AfD-Fraktion.

Die AfD-Fraktion schrieb in ihrem Antrag, dass nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 die damalige Bundesregierung versprochen habe, in Deutschland Ortskräfte aufzunehmen, die für deutsche Behörden und Organisationen tätig waren. Die „wichtigste Erkenntnis“ des Bundestags-Untersuchungsausschusses, der sich in der zurückliegenden 20. Wahlperiode mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer Personen befasst habe, laute, dass zu keinem Zeitpunkt seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 „nach Kenntnis der Bundesregierung Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland zu Schaden gekommen“ seien. Eine Gefährdung der Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland sei daher nicht nachweisbar.

Nachdem insbesondere die pakistanische Regierung Ende 2023 angekündigt habe. Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus abzuschieben, habe die Bundesregierung ihrerseits angekündigt, afghanische Flüchtlinge mit einer Aufnahmezusage für Deutschland vor Massenabschiebungen aus Pakistan schützen zu wollen, führte die Fraktion daneben aus. „Insbesondere auch das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ habe „die Überforderung Deutschlands“ zur Folge gehabt.

Entsprechend habe der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der letzten Bundestagswahl „einen sofortigen Aufnahmestopp für Menschen gerade auch aus Afghanistan“ gefordert., heißt es in der Vorlage weiter. Nach der Wahl würden jedoch noch immer Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen.

Die Grünen-Fraktion führte in ihrem Antrag aus, dass die Bundesregierung bestehende humanitäre Aufnahmeprogramme beendet habe und davon auch zirka 2.300 afghanische Staatsangehörige betroffen seien, „die mit ihren Familienangehörigen nach strengen Kriterien und intensiven Prüfungen Aufnahmezusagen der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben“. Sie warteten seit Jahren auf ihre Visaausstellung und Ausreise nach Deutschland.

Die Aufnahmezusagen seien „über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ ausgesprochen worden, heißt es der Vorlage weiter. Die Bundesregierung müsse „diese Menschen, die sich unter gefährlichen und teils lebensbedrohlichen Umständen für Menschenrechte, Demokratie und eine freie Gesellschaft eingesetzt haben, wie versprochen schützen“. Erteilte Aufnahmezusagen seien rechtlich bindend, was mittlerweile in 32 Fällen durch das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt worden sei.

Konkret fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, afghanischen Staatsangehörigen, die über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, und ihren Familienangehörigen umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland auszufliegen. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem umgehend wieder Sicherheitsinterviews durchführen, „damit afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen, nach erfolgreicher Durchführung des Sicherheitsinterviews Visa erhalten und ausreisen können“.