Europol-Gesetz soll an EU-Verordnung angepasst werden
Berlin: (hib/STO) Nach der Mitte 2022 in Kraft getretenen Änderung der sogenannten Europol-Verordnung der EU sollen die Vorschriften des Europol-Gesetzes nach dem Willen der Bundesregierung entsprechend angepasst werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Europol-Gesetzes (21/2373) hervor.
Danach muss die Änderungsverordnung als unmittelbar geltendes Unionsrecht nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Das Europol-Gesetz regele jedoch innerstaatlich die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern bezüglich der Zusammenarbeit mit Europol sowie die Beziehungen dieser Behörden im Verhältnis zueinander bei der Zusammenarbeit mit Europol, führt die Bundesregierung in der Vorlage aus. Soweit sich die entsprechenden Bestimmungen des Europol-Gesetzes auf Regelungen beziehen, die mit der Änderungsverordnung geändert, aufgehoben oder neu eingefügt wurden, sind diese daher laut Bundesregierung anzupassen.