Stellungnahme des Bundesrates zum „SGB VI-Anpassungsgesetz“
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (21/2453) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/1858) vor. Mit diesem „SGB VI-Anpassungsgesetz“ will die Bundesregierung durch eine Reihe von Änderungen zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats stärken. Neben der Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen und sonstiger Bestimmungen zählen laut Bundesregierung dazu die Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen sowie eine „verwaltungstechnisch erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn stets mit einer Hochrechnung ermittelt werden“.
Zudem enthält der Entwurf unter anderem Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat unter anderem die Einführung eines solchen Fallmanagements in der Rehabilitation. Wenn das Fallmanagement „tatsächlich umfassend und qualitativ hochwertig sein soll“, seien mit ihm jedoch zusätzliche Kosten zulasten des Rehabilitationsbudgets verbunden, warnt die Länderkammer und hält es für fraglich, „ob hierfür die vonseiten der Bundesregierung geschätzten Kosten in Höhe von jährlich 30,7 Millionen Euro ausreichend bemessen sind“. Ebenso fraglich sei, ob die aus Sicht der Bundesregierung erwarteten Einsparungen diese Mehrkosten aufwiegen.
Bereits ohne dieses Fallmanagement werde das Rehabilitationsbudget von einigen Rentenversicherungsträgern ausgeschöpft oder sogar überschritten und es sei zu befürchten, dass das Budget „auch ohne weitere Aufgaben zukünftig nicht mehr auskömmlich sein wird“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin tritt der Bundesrat dafür ein, dass sich die jährliche Anpassung des Budgets für Teilhabeleistungen nicht allein an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer orientiert, „sondern auch die aktuellen rechtlichen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Entwicklungen ausreichend berücksichtigt“.
In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung dazu sie nehme den Vorschlag zur Kenntnis und beobachte die Ausschöpfung des Reha-Budgets.