Bundesrat fordert Änderungen an Krankenhausreform
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) (21/2512). Die Länderkammer hat 56 Änderungsvorschläge eingebracht, wie aus einer Unterrichtung (21/3056) der Bundesregierung hervorgeht.
Die Vorschläge des Bundesrates betreffen unter anderem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf keine Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Versorger (SÜV) vorsehe, heißt es in der Stellungnahme. Es würden voraussichtlich zahlreiche kleinere Krankenhäuser in die Struktur sektorenübergreifender Versorger überführt werden müssen.
Damit die Umwandlung in sektorenübergreifende Versorger gelinge, sei ein tragfähiger bundesweiter Rahmen erforderlich. Ein nicht gelingender Übergang berge das Risiko des Leerstandes und Verfalls bislang geförderter Klinikstandorte sowie den Verlust medizinischer Infrastruktur insbesondere in ländlichen Regionen.
Der Bundesrat bittet außerdem darum, die vollständige Abschaffung des Bundesklinikatlasses zu prüfen. Der Atlas biete weder umfassende qualitätsbezogene Informationen, noch schaffe er Transparenz, sondern verunsichere Patienten und drohe, gefährliche Fehlleitungen der Patientenströme zu verursachen. Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten.
Die Bundesregierung lehnt die meisten Vorschläge ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht.