Förderung des Gesundheitswesens in Syrien
Berlin: (hib/JOH) Durch Förderung der Bundesregierung konnten im Jahr 2025 unter anderem Ultraschallgeräte, Elektrokardiographen (EKG), Operationstische und Defibrillatoren für Syrien beschafft werden. Das geht aus einer Antwort (21/2973) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2799) der Linksfraktion hervor. Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 habe sie aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amts (AA) außerdem mit Mitteln in Höhe von 15 Millionen Euro ein Programm für Klinikpartnerschaften zum Wiederaufbau des syrischen Gesundheitssektors gefördert sowie mit 17,5 Millionen Euro ein Projekt zur Beschäftigungsförderung und psychosozialen Unterstützung im Gesundheitssektor. Weitere Vorhaben listet die Bundesregierung tabellarisch auf.
Eine Stabilisierung Syriens könne, betont sie, aus ihrer Sicht nur dann erfolgreich sein, wenn die Bedürfnisse und Rechte aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigt würden. Ein zentraler Bestandteil der Projektarbeit der Bundesregierung im Gesundheitsbereich konzentriere sich daher auf die Anliegen vulnerabler Gruppen und die Stärkung ihres Zugangs zu medizinischer Versorgung.
Eine Nennung lokaler Partner, wie von der Linksfraktion erfragt, sei aus „Sicherheitsgründen“ nicht möglich, führt die Bundesregierung weiter aus. Zum einen läge keine Einwilligung der Zuwendungsempfänger vor, zum anderen erfolge die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure in Syrien unter fragilen Sicherheitsbedingungen.