04.10.2021 Tourismus — Antwort — hib 1042/2021

Wirksamkeit des Beherbergungsverbots

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung beruft sich in ihrerEinschätzung zur Wirksamkeit des Verbots touristischer Beherbergungen, das vom 23. April bis Ende Juni im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes galt, auf das Robert Koch-Institut (RKI). Das geht aus ihrer Antwort (19/32483) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32176) hervor.

Es lägen ihr keine Erkenntnisse vor, die über die Einschätzung des vom RKI erarbeiteten Intensitäts-Stufenkonzepts hinausgingen, schreibt die Bundesregierung. In dem Konzept habe das Institut empfohlen, bei einem hohen Infektionsgeschehen und einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 die Schließung von Hotels zu erwägen. In ihrer Kleinen Anfrage hatte sich die Fraktion nach Erkenntnissen zur Wirksamkeit des Beherbergungsverbots zur Vermeidung von Infektionen erkundigt und darauf verwiesen, dass das RKI das Infektionsrisiko in Hotels als gering einstufe.

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