04.10.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1043/2021

Schwerpunkte des Nationalen Radverkehrsplans

Berlin: (hib/HAU) Schwerpunkte des am 21. April 2021 durch die Bundesregierung beschlossenen neuen Nationalen Radverkehrsplans (NRVP 3.0) sind unter anderem der Aufbau einer lückenlosen und sicheren Radinfrastruktur sowie die Stärkung der Radpendlerverkehre und des Radtourismus, besonders in strukturschwachen Regionen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32473) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32171) mit. Anliegen des NRVP sei es, dass sich immer mehr Menschen auf dem Rad wohlfühlen und das Fahrrad häufiger und auch für längere Wege nutzen.

Die Anzahl der Wege soll von rund 120 auf 180 Wege je Person und Jahr zunehmen, ohne dass dies zu Lasten der übrigen Verkehrsarten des Umweltverbundes geht, lautet der Antwort zufolge eine konkrete Zielsetzung der Strategie. Des Weiteren soll sich die durchschnittliche Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege von 3,7 Kilometer auf sechs Kilometer erhöhen. Gegenüber 2019 soll sich die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrer um 40 Prozent reduzieren, „trotz deutlich mehr Radverkehr“. Die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und Kommunen soll sich nach den Vorstellungen der Bundesregierung perspektivisch an rund 30 Euro je Person und Jahr orientieren.

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