06.10.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 1050/2021

Derzeit keine EU-Verhandlungen mit Russland im Bereich Visa

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht für Visaerleichterungen für russische Staatsangehörige derzeit keine Veranlassung. Die Regelungs- und Verhandlungszuständigkeit für Schengenvisa liege bei der EU, dabei seien Ausnahmen oder Befreiungen von der Visumpflicht nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen, heißt es in der Antwort (19/32567) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32118), die sich unter anderem nach Visaerleichterungen für junge Menschen aus Russland erkundigt hatte. Eine selektive Abschaffung von Einreisevisa für bestimmte Altersgruppen sei nicht vorgesehen. Aufgrund des Beschlusses des Europäischen Rates vom 6. März 2014 infolge der russischen Aktivitäten im Vorfeld der Krim-Annexion seien derzeit außerdem sämtliche Verhandlungen mit Russland im Bereich Visa ausgesetzt.

Weiterhin in Kraft sei das 2007 abgeschlossene Visumerleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland. Dieses sehe für junge Menschen aus Russland eine Reihe von Erleichterungen vor, beispielsweise für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende eine Befreiung von den Antragsbearbeitungsgebühren und Erleichterungen beim Nachweis des Reisezwecks.

Marginalspalte