07.10.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 1052/2021

Export von Müll nach Polen und Tschechien

Berlin: (hib/CHB) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Informationen darüber vor, wie viele Fälle von illegalem Müllexport von Deutschland nach Polen und Tschechien es im Jahr 2020 gegeben hat. Dies geht aus der Antwort (19/32574) auf eine Kleine Anfrage (19/32426) der Fraktion Die Linke hervor. Für den Vollzug des Abfallrechts seien in Deutschland die Länder zuständig, erklärt die Bundesregierung.

Grundsätzlich setze sich die Bundesregierung weiterhin dafür ein, dass die internationalen Regularien für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen weiterentwickelt würden, heißt es in der Antwort weiter. Ziel müsse sein, weltweit eine hochwertige Entsorgung zu erreichen und illegale Praktiken soweit möglich zu verhindern. Die Bundesregierung unterstütze auch das Ziel der Europäischen Kommission, den Export von Abfällen in Drittstaaten zu beschränken, in denen die Abfälle nicht umweltgerecht behandelt würden.

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