Gefährdung ausländischer Menschenrechtsverteidiger
Berlin: (hib/STO) Über Erkenntnisse zur Gefährdungslage in Deutschland lebender ausländischer Menschenrechtsverteidiger durch ausländische Nachrichtendienste berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32565) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32162). Danach liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung von Menschenrechtsverteidigern in Deutschland hindeuten.
Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, gehört die Aufklärung politischer Gegner im Ausland und insoweit auch in Deutschland zum Aufgabenspektrum vieler ausländischer Nachrichtendienste. Zudem bestehe eine grundsätzliche Cyberspionagegefahr für in Deutschland lebende Journalisten sowie andere Personengruppen, die sich kritisch mit bestimmten Staaten beschäftigen beziehungsweise aus diesen Staaten stammen.
Über die Gefährdung durch Ausspähungsaktivitäten hinausgehend gibt es der Antwort zufolge in einzelnen Fällen Hinweise auf Bedrohungen gegen die körperliche Unversehrtheit solcher Personen. Bei den bekannt gewordenen Hinweisen handele es sich unter anderem „um mutmaßliche Bedrohungen/Einschüchterungen, welche fernmündlich, über Messenger-Dienste und/oder über soziale Netzwerke übermittelt worden sind“. Hinzu kämen mutmaßliche Ausspähhandlungen.