AfD fragt nach Anklage gegen Gruppe um Lina E.
Berlin: (hib/MWO) Um die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung (sogenannte Gruppe E.) geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/32635). Die Bundesanwaltschaft hatte am 14. Mai 2021 Anklage gegen Lina E. und drei weitere Personen erhoben, die laut Mitteilung hinreichend verdächtig sind, sich als Mitglieder an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben. Die Vereinigung habe gewaltsame Angriffe gegen Personen durchgeführt, die aus ihrer Sicht der „rechten Szene“ angehörten.
Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele mutmaßliche Straftaten sie der Gruppe E. sowie deren Umfeld und einzelnen Mitgliedern und Unterstützern zurechnet, zu wie vielen Anklageerhebungen, Erlassen von Strafbefehlen oder Verfahrenseinstellungen sowie Verurteilungen es bezüglich der abgefragten Straftaten kam, und ob die Bundesregierung die Aktivitäten der Gruppe E. als terroristisch einschätzt. Weiter fragen sie, welche Gründe ausschlaggebend dafür waren, dass die neben der mutmaßlichen Anführerin Beschuldigten auf freien Fuß gelassen wurden und von einer Untersuchungshaft in allen drei Fällen abgesehen worden ist.