14.10.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1060/2021

Keine Korrekturbitten des BfJ im Januar 2020

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im Januar 2020 nicht bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32668) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32589). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei der Pressesprecher des BfJ. Der Pressesprecher sei als Stabsfunktion unmittelbar der Präsidentin des BfJ unterstellt.

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