14.10.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1060/2021

Beantwortung von Medienanfragen durch Bundesministerien

Berlin: (hib/MWO) Bei der Beantwortung von Medienanfragen ist die Bundesregierung an die rechtlichen Vorgaben gebunden, wie sie in der Antwort (19/32630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32500) erläutert. Die Abgeordneten wollten wissen, was die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode unternommen hat, um, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Auskunftsrechte für Medien gegenüber Bundesbehörden zu stärken. Hintergrund der Anfrage ist der fragestellenden Fraktion zufolge die Kritik eines Bündnisses aus JournalistInnen-Verbänden, Medienverbänden, des Deutschen Presserats und den Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich häufenden Fälle einer Behinderung von Recherchen durch mehrere Bundesministerien.

Wie die Bundesregierung schreibt, haben sich die Vorgaben durch die in Bezug genommene Stellungnahme nicht geändert. Die Einhaltung dieser Vorgaben im Einzelfall gewährleisteten die jeweiligen Ressorts in eigener Verantwortung. Ein vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur Anhörung Drittbetroffener diene der gesamten Bundesregierung nicht als Grundlage der Praxis der Beantwortung von Auskunftsbegehren der Medien.

Zu der Frage, wie viele Auskunftsbegehren von Medien die Bundesregierung mit Verweis auf die Anhörung Drittbetroffener seit 2020 erst später beantwortet hat, heißt es, komme es im Einzelfall zu einer Verzögerung bei einer Beantwortung eines Auskunftsbegehrens, so könne dies sehr verschiedene Ursachen haben. Fälle, in denen sich eine Antwort auf ein Auskunftsbegehren der Presse gerade durch eine Anhörung Drittbetroffener verzögere, würden nicht systematisch erfasst.

Abschließend schreibt die Bundesregierung, innerhalb der 19. Legislaturperiode des Bundestags habe die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu der Frage, inwiefern es sich empfiehlt, das Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden durch eine bundesgesetzliche Regelung auszugestalten, nicht abgeschlossen werden können.

Konkret hatte sich die Grünen-Fraktion nach der Beantwortungspraxis des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums erkundigt. Dazu heißt es in der Antwort, eine systematische Erfassung nach Anzahl und Art der Auskunftsersuchen erfolge nicht. Beide Ministerien seien bestrebt, alle Anfragen sachgerecht und zeitnah zu beantworten.

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