Zwischenbericht zur Reform des Bundeswahlrechts
Berlin: (hib/STO) Einen Überblick über die durchgeführten Sitzungen der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit∗gibt der von dem Gremium vorgelegte Zwischenbericht (19/32638). Danach hat die am 22. April 2021 vom Bundestag eingesetzte Kommission im Anschluss an die Konstituierung am 23. Juni eine erste Beratungssitzung durchgeführt, in der über grundsätzliche Fragen der Kommissionsarbeit gesprochen wurde.
In einer weiteren Beratungssitzung am 7. September 2021 habe die Kommission über Leitfragen beraten, die den im Einsetzungsauftrag enthaltenen Arbeitsauftrag weiter präzisieren und eine Grundlage für die weitere Arbeit schaffen sollen, heißt es in der Vorlage weiter. Es sei beabsichtigt die Arbeit der Kommission in der 20. Legislaturperiode fortzuführen. Dafür bedürfe es jedoch eines neuerlichen Einsetzungsbeschlusses des 20. Bundestages.