18.10.2021 Gesundheit — Antwort — hib 1064/2021

Register der Obduktionen von an Covid-19 Verstorbenen

Berlin: (hib/STO) Über das zentrale Register der Obduktionen von an Covid-19 Verstorbenen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32598) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32418). Danach können mit Hilfe von Obduktionen die Pathogenese der Erkrankung Covid-19 durch das Coronavirus Sars-CoV-2, dessen Ausbreitung innerhalb des menschlichen Körpers oder die Auswirkungen auf die jeweiligen Organe und Zellen sowie Krankheitssymptome der Erkrankung besser verstanden werden. Obduktionen lieferten wichtige Erkenntnisse zur Behandlung schwer Erkrankter und zum Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen und die gewonnenen Erkenntnisse und das gesammelte Material könnten möglicherweise auch die Therapie der Erkrankten verbessern.

Vor diesem Hintergrund wurde am Institut für Pathologie am Universitätsklinikum der RWTH Aachen ein zentrales Register der Obduktionen von an Covid-19 Verstorbenen „als erstes zentralisiertes nationales Register und in dieser Art weltweit aufgebaut“ (DeRegCovid), schreibt die Bundesregierung weiter. Im vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten DeRegCOVID werden den Angaben zufolge bundesweit alle Obduktionen zentral erfasst und Material- und Datenanfragen an die durchführenden obduzierenden Zentren weitergeleitet. Das Register habe die Aufgabe, die Entwicklung und mögliche relevante Befunde an medizinische Spezialisten und Kollegen sowie auch der Öffentlichkeit im Rahmen von Publikationen sowie Meldungen an das BMG weiterzuleiten.

Hauptziel sei es, harmonisierte und faktisch anonymisierte Daten über alle Obduktionen und damit verbundene Biomaterialien von Covid-19-Erkrankten in Deutschland dezentral zu sammeln und zentral zu kategorisieren und zu analysieren, heißt es in der Antwort ferner. Danach ist der Bundesregierung bekannt, dass das Register mit Stand Juli 2021 mehr als 900 Fälle mit mehr als 16.000 registrierten Proben umfasst.

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