18.10.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1064/2021

Schäden an Anlagen der Eifelbahn durch die Flutkatastrophe

Berlin: (hib/HAU) Die Schadenshöhe an den Anlagen der Eifelbahn durch die Flutkatastrophe in diesem Jahr kann nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) noch nicht beziffert werden. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/32644) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32383).

Nach Auskunft der DB AG werde der Wiederaufbau in drei Stufen erfolgen, schreibt die Regierung. Zunächst werde eine Befahrbarkeit mit deutlich eingeschränktem Verkehr (verringerte Taktdichte), Langsamfahrstellen und Provisorien hergestellt. In einem zweiten Schritt werde der Wiederaufbau bis zu einer Befahrbarkeit mit Regelfahrplan unter Einsatz von Provisorien, Hilfsbrücken, Sperrungen von Bahnübergängen für den Individualverkehr und gegebenenfalls Postensicherung an Bahnübergängen sowie Bahnsteigen hergestellt. Im dritten Schritt soll der Vorlage zufolge ein vollständiger Wiederaufbau mit modernster Signaltechnik, hochwasserresilienten Bauwerken, einschließlich Oberbau, erfolgen.

„Die DB AG will bis zum Sommer 2023 eine Befahrbarkeit der gesamten Strecke erreichen“, heißt es in der Antwort. Der Bereich zwischen Hürth-Kalscheuren und Euskirchen sei am 6. September 2021 wieder in Betrieb genommen worden.

In Rheinland-Pfalz sollen noch Ende des Jahres zwischen Ehrang und Auw wieder erste Züge fahren. Im Frühjahr 2022 will die DB AG den Angaben zufolge die Strecke bis Kyllburg wieder in Betrieb nehmen. Im Sommer 2022 sollen der Abschnitt nach Gerolstein und anschließend die Strecke nach Nettersheim folgen.

In Nordrhein-Westfalen plane die DB AG, den Bahnverkehr zwischen Euskirchen und Mechernich bis zum Frühjahr 2022 wieder aufzunehmen. Der Abschnitt bis Kall soll bis zum Sommer 2022 folgen. Zwischen Kall und Nettersheim werde bis Sommer 2023 die Strecke umfassend erneuert. Zur Dauer bis zur vollständigen Wiederherstellung seien noch keine Auskünfte möglich, heißt es.

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