19.10.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1065/2021

IOK-Tätigkeiten bei Lebensmittelkriminalität

Berlin: (hib/STO) Kenntnisse über Tätigkeiten der Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) im Hinblick auf die sogenannte Lebensmittelkriminalität legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32478) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32180) dar. Danach stellt der Handel mit minderwertigen oder falsch deklarierten Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln für Strukturen der IOK grundsätzlich ein Betätigungsfeld dar, in dem hohe Gewinne erzielt werden können. Das Entdeckungsrisiko sowie die Strafandrohung für die Agierenden seien dabei, insbesondere im Vergleich zu sonstigen Kriminalitätsfeldern wie etwa der Rauschgiftkriminalität, vergleichsweise gering. Sowohl in Ermittlungsverfahren als auch aus Auswertungen von Informationen aus Italien seien vereinzelt Erkenntnisse gewonnen worden, dass kriminelle Strukturen gefälschte oder minderwertige Agrarerzeugnisse oder Lebensmittel in den Vertrieb bringen beziehungsweise Gastronomiebetriebe zur Abnahme nötigen. „Diese kriminellen Strukturen sind nach hiesiger Kenntnis der IOK zurechenbar“, heißt es in der Antwort weiter.

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