20.10.2021 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 1067/2021

Energie 2021: Sektorgutachten der Monopolkommission

Berlin: (hib/HAU) Das 8. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß Paragraf 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel „Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen“ liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/32686) vor. Die Monopolkommission thematisiert darin die Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung, die Stärkung des Wettbewerbs unter Strombörsen im kurzfristigen Stromhandel in Deutschland, wettbewerbspolitische Analysen und Empfehlungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Regulierung einer Wasserstoffwirtschaft.

Gefordert wird unter anderem eine angemessene Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung durch Marktmachtberichte. Das aktuell erhöhte Intervall für die Veröffentlichung des Marktmachtberichts erscheine vor dem Hintergrund der sich im Zusammenhang mit der Energiewende derzeit schnell ändernden Marktverhältnisse geboten, schreibt die Monopolkommission. Angeregt wird zudem, den Wettbewerb unter Strombörsen zu fördern.

Mit Blick auf den Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland wird in dem Bericht darauf verwiesen, dass neben einer hinreichenden Zubaumenge auch die Form des Zubaus und die Schaffung wirksamen Wettbewerbs zwischen Ladesäulenbetreibern verstärkt in den Blick genommen werden sollten. Ladekundinnen und -kunden benötigten beim öffentlichen Laden von Elektrofahrzeugen Ausweichalternativen. Solche Alternativen beträfen das bloße Vorhandensein von Ladepunkten, aber auch Alternativen unter den Betreibern von Ladepunkten. Es komme daher auf eine lokale Durchmischung der Ladepunkte verschiedener im Wettbewerb agierender Betreiber von Ladepunkten an.

Schließlich spricht sich die Monopolkommission dafür aus, die Regulierung von Wasserstoffnetzen an Marktbedingungen auszurichten und Quersubventionierung zu verhindern. Die Regulierung von Wasserstoffnetzen unterscheide sich deutlich von der bestehenden Erdgasnetzregulierung, schreibt die Monopolkommission. In Hinblick auf die Finanzierung der Wasserstoffnetze sei gesetzlich von Beginn an eine getrennte Finanzierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen vorzugegeben, wird gefordert. Die Monopolkommission weist zugleich darauf hin, dass insbesondere Gasnetzbetreiber, die auch Wasserstoffnetze betreiben, Anreizen unterlägen, eine Quersubventionierung des Erdgasgeschäfts zulasten der Wasserstoffnetzkundinnen und -kunden zu betreiben. „Sollte sich herausstellen, dass es trotz buchhalterischer Entflechtung zur Quersubventionierung kommt, sollte auch eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung in Betracht gezogen werden“, wird verlangt.

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