15.11.2021 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 1090/2021

Abschlussbericht des Opferbeauftragten

Berlin: (hib/SAS) Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, zieht in seinem Abschlussbericht (20/46) eine positive Bilanz der Hilfen für Opfer und Hinterbliebene von terroristischen Anschlägen in Deutschland. Gleichzeitig dringt er auf weitere Verbesserungen im Opferschutz.

Der Terroranschlag 2016 auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin sei eine Zäsur gewesen. Er habe deutlich gemacht, dass in Deutschland bei der Opferunterstützung Nachholbedarf bestehe, heißt es im Bericht des Opferbeauftragten. So habe es unter anderem an zentralen Anlaufstellen gefehlt. Das sei mittlerweile anders: Während es 2016 bundesweit nur in Berlin einen Opferbeauftragten gegeben habe, ließen sich heute neben dem Opferbeauftragten auf Bundesebene auch in 14 Ländern Beauftragte und zentrale Anlaufstellen finden, die praktische Unterstützung böten, so der Bericht.

Auch der Zugang zu psychosozialer Unterstützung sei seither einfacher geworden. So liege es heute nicht mehr im Ermessen der Länder, ob sie Zugang zu Traumaambulanzen gewährten. Mit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts hätten Betroffene seit 1. Januar 2021 einen einklagbaren Anspruch darauf, schreibt der Opferbeauftragte der Bundesregierung. Erhöht hätten sich zudem die Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten: 2018 seien die Pauschalen für Hinterbliebene sogar rückwirkend verdreifacht worden, heißt es im Bericht. Und auch Ladeninhaber erhielten eine Entschädigung, wenn deren Lokal oder Geschäft zum Tatort geworden sei, wie etwa bei den Anschlägen in Halle und Hanau.

Trotz dieser positiven Entwicklungen in seiner gut dreieinhalbjährigen Amtszeit sieht der Opferbeauftragte weiteren Handlungsbedarf: So sei die Finanzierung von Opferhilfeeinrichtungen langfristig sicherzustellen und für eine bessere Entschädigung der Betroffenen Opferfonds in allen Ländern einzurichten. Zudem plädiert der Opferbeauftragte für Angleichung des Sozialen Entschädigungsrechts an die Standards der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Verfahren seien für Betroffenen deutlich einfacher. Weitere Vorschläge zielen unter anderem auf eine Ausweitung des Mandats des Opferbeauftragten auf extremistische Straftaten größeren Ausmaßes und terroristische Straftaten im Ausland sowie die Einführung einer Fachanwaltschaft für Opferrechte.

Dem Abschlussbericht zufolge wurden mit Stand 12. Oktober 2021 für Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge in Deutschland bislang rund 5,58 Millionen Euro an Härteleistungen ausgezahlt. Insgesamt 24 Todesopfer terroristischer Anschläge zählt dieser erste Bericht. Das Amt eines Beauftragten für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland war erstmalig von der Großen Koalition eingerichtet und im April 2018 mit Edgar Franke (SPD) besetzt worden. Ansprechpartner war Franke, neben den Opfern des Berliner Anschlags, auch für die Opfer des Attentats auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019, des Anschlags in Hanau im Februar 2020 und der Messerattacke in Dresden im Oktober 2020.

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