07.12.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 1116/2021

Anwendungsbereich und Sektoren klimapolitischer Regelungen

Berlin: (hib/SCR) Den Anwendungsbereich diverser EU-rechtlicher und nationaler klimapolitischer Regelungen führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/146) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/64) aus. Die Fraktion hatte sich darin nach der Definition von „Sektoren in der CO2-Gesetzgebung“ erkundigt.

In der Antwort erläutert die Bundesregierung unter anderem, auf welche Bereiche sich das Europäische Emissionshandelssystem (Richtlinie 2003/87/EG, EU-ETS-Richtlinie) und die Lastenteilung/Effort Sharing Regulation (Verordnung (EU) 2018/842) beziehen. Der Anwendungsbereich beider Systeme sei „überschneidungsfrei angelegt“. Zusammen umfassten sie die gesamten Treibhausgasemissionen der EU. Der Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels bezieht sich laut Antwort nicht auf Sektoren, sondern auf individuelle Anlagen aus unterschiedlichen Sektoren. Die Einbeziehung folgt demnach aus einer Liste an Tätigkeiten, die zum Anhang der Richtlinie gehört, führt die Bundesregierung aus.

Zudem geht die Bundesregierung auf den Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ein. Dieser sei mit der EU-ETS-Richtlinie, die mit dem Gesetz umgesetzt werde, deckungsgleich. Das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz ziele auf eine Bepreisung von CO2-Emissionen aus dem Einsatz von Brennstoffen, die nicht vom Emissionshandel gedeckt seien, führt die Bundesregierung weiter aus.

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