07.12.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1117/2021

Verfahren des Generalbundesanwalts seit 2019

Berlin: (hib/SCR) Der Generalbundesanwalt hat 2019 insgesamt 692, im Jahr darauf 601 und in diesem Jahr 398 Ermittlungsverfahren (Stand: 31. Oktober 2021) eingeleitet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/176) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/101) hervor. Die Fraktion hatte darin nach Verfahren des Generalbundesanwalts seit dem 1. Januar 2013 gefragt. Für den Zeitraum 2013 bis 2018 verweist die Bundesregierung auf eine Antwort aus der vergangenen Wahlperiode (19/11907).

Von den Ermittlungsverfahren hatten laut Antwort 2019 401 Verfahren, 2020 372 und 2021 210 einen Bezug zum islamistischen Terrorismus. Mit Bezug zum Rechtsextremismus waren es 2019 24, 2020 elf und 2021 fünf Verfahren. Einen Bezug zum Linksextremismus hatten 2019 sechs, 2020 sieben und 2021 zehn Ermittlungsverfahren.

Für 2013 meldet die Bundesregierung 32 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, drei mit Bezug zum Rechtsextremismus und sieben mit Bezug zum Linksextremismus. Für die Jahre 2014 bis 2018 verweist die Bundesregierung auf die oben genannte Antwort.

Von den 2019 692 eingeleiteten Verfahren hat der Generalbundesanwalt 187, von den 2020 eingeleiteten 601 Verfahren 189 und von den 2021 eingeleiteten 398 Verfahren 112 Verfahren an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

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