07.12.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1117/2021

Offene Haftbefehle politisch motivierter Straftäter

Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 30. September 2021 sind laut Bundesregierung insgesamt 8.224 offene Haftbefehle zu 1.671 Personen mit politisch motiviertem Hintergrund im Polizeilichen Informationssystem (Inpol-Z) beziehungsweise im Schengener Informationssystem (SIS II) ausgeschrieben gewesen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/66) dazu hervorgeht, handelt es sich bei den den Haftbefehlen zugrunde liegenden Delikten nicht zwingend um politisch motivierte Straftaten. Die Zuordnung der jeweiligen Person zu einem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität erfolge „durch die datenbesitzende Stelle unter Berücksichtigung der dort vorliegenden Erkenntnisse“.

Von den 8.224 nicht vollstreckten Haftbefehlen entfielen den Angaben zufolge 6.583 auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“, 788 auf den Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität, 216 auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie“ und 128 auf den Bereich der politisch links motivierten Kriminalität. 19 entfielen laut Vorlage auf den Bereich „Spionage/Proliferation/Landesverrat“ und 490 auf den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen“.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass im Vergleich zum Stichtag 31. März 2021 eine höhere Anzahl offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter zu verzeichnen sei. Die höhere Gesamtzahl der Haftbefehle sei insbesondere auf die höhere Anzahl offener Haftbefehle im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“ zurückzuführen. Ursächlich hierfür seien hauptsächlich Haftbefehle ausländischer Behörden. Zu den Fahndungen deutscher Behörden kämen 6.060 Fahndungsersuchen internationaler Behörden zur Festnahme zwecks Auslieferung hinzu, bei denen regelmäßig kein konkreter Deutschlandbezug vorliege. „Es handelt sich um Ausschreibungen von nichtdeutschen Staatsangehörigen, die sich zum weit überwiegenden Teil an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben (sollen). Diese Personen halten sich nicht in Deutschland auf beziehungsweise es liegen keine Hinweise für einen Aufenthalt der Personen in Deutschland vor“, heißt es in der Antwort weiter.

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