08.12.2021 Bundestagsnachrichten — Antrag — hib 1120/2021

Geschäftsordnung des Bundestages soll angepasst werden

Berlin: (hib/PK) Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen soll die Geschäftsordnung des Bundestages erneut angepasst werden. Das sieht ein Antrag (20/202) der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Änderung des Paragrafen 126a GO-BT vor.

Demnach soll der Bundestag auch dann beschlussfähig sein, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind. Normalerweise ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Plenum anwesend sind.

Diese Corona-Sonderreglung war erstmals im März 2020 eingeführt worden. Zur Konstituierung des 20. Bundestages im Oktober 2021 war die Regelung dann weggefallen. Die wiedereingeführte Regelung zur Beschlussfähigkeit soll nun bis zum 19. März 2022 gelten.

Die übrigen Corona-Regelungen im Paragrafen 126a GO-BT, die Ausschüsse betreffend, bleiben unverändert.

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