14.12.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 1129/2021

Gegen zusätzliche Anpassung der Regelsätze

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht derzeit und auch in Zukunft keine „erhebliche Diskrepanz“ zwischen der Entwicklung der Preise und der regelmäßigen Erhöhung der Regelbedarfe in der Grundsicherung. Das betont sie in ihrer Antwort (20/208) auf eine Kleine Anfrage (20/109) der Fraktion Die Linke zur jährlichen Anpassung der Regelbedarfe an Inflation und Lohnentwicklung.

Die derzeit deutliche allgemeine Preissteigerung beruhe vor allem auf dem starken Preisanstieg bei Kraftstoffen, Heizöl und Gas, sowie einem Sondereffekt aufgrund der Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020. Kraftstoffe, Heizöl und Gas seien für die Regelbedarfe und ihre Anpassung aber nicht relevant. Denn die Kosten für Heizöl und Gas würden im Rahmen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit angemessen, gesondert gewährt, schreibt die Bundesregierung.

„Der Sondereffekt tritt nur im zweiten Halbjahr 2021 auf und bedeutet keine zusätzliche Belastung, sondern spiegelt die Mehrwertsteuerentlastung, mit der die Kaufkraft im zweiten Halbjahr 2020 erhöht wurde“, heißt es in der Antwort.

Marginalspalte