Beantragung der Betriebserlaubnis für Simson-Mokicks
Berlin: (hib/HAU) Probleme bei der Beantragung einer Betriebserlaubnis für ein Simson-Kleinkraftrad (Simson-Mokick) thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/253). Insbesondere die bis 1990 in Suhl produzierten Baureihen S50, S51 und KR51 (Schwalbe) würden gern genutzt, da diese durch eine Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h statt nur 45 km/h gefahren werden dürfen, sofern die Mokicks vor dem 28. Februar 1992 nach den in der DDR geltenden Vorschriften in Verkehr gekommen sind. Die Ausnahmeregelung gelte aber nicht für die große Anzahl an Simson-Kleinkrafträdern, die von der DDR in großen Stückzahlen exportiert wurden, und die derzeit verstärkt reimportiert würden, heißt es in der Vorlage.
Die Bundesregierung soll nun darüber Auskunft geben, unter welchen Voraussetzungen das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) neue Betriebserlaubnisse für Kleinkrafträder der Marke Simson erteilt. Gefragt wird auch, wie das KBA Exportmodelle identifiziert, und wie sie diese bei Beantragung einer Betriebserlaubnis behandelt.