16.12.2021 Bundestagsnachrichten — Antrag — hib 1136/2021

Anpassungsverfahren für Abgeordnetenentschädigung

Berlin: (hib/PK) Das Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung soll auch in der neuen Legislaturperiode wirksam bleiben. Das sieht ein gemeinsamer Antrag (20/269) der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP vor.

In Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) heißt es: „Die monatliche Entschädigung nach Absatz 1 wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Dieser veröffentlicht den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache.

Das Anpassungsverfahren bleibt dem Gesetz zufolge für eine neue Wahlperiode nur dann wirksam, wenn der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst.

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