20.12.2021 Wirtschaft — Antwort — hib 1139/2021

Antragsannahme für Mittelstandsförderprogramm ZIM ausgesetzt

Berlin: (hib/HAU) Am 7. Oktober 2021 wurde nach Angaben der Bundesregierung die Antragsannahme für Förderungen nach dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) angesichts der verbrauchten Finanzmittel ausgesetzt. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/155) hervor. Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen seien Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen von bilateralen und multilateralen Ausschreibungen auf Basis von Vereinbarungen mit anderen Ländern sowie Anträge für Leistungen zur Markteinführung, die im Nachgang eines bereits bewilligten Forschungs- und Entwicklungsprojektes durchgeführt werden, schreibt die Bundesregierung.

Auf die Frage nach einer Übergangslösung heißt es in der Antwort: Der erste Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 sehe für das ZIM mit 550 Millionen Euro zwar erhebliche Finanzmittel vor. Diese reichten jedoch nur für die Bewilligungen der bereits vorliegenden Anträge sowie der entsprechend der Ausnahmeregelung noch eingehenden Anträge. Die derzeit im ZIM implementierten Einschränkungen könnten laut Bundesregierung aufgehoben werden, wenn die für das ZIM in 2022 und in den Folgejahren zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel dem Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Entscheidung über die künftige Mittelausstattung des ZIM obliege dem Deutschen Bundestag. Auch eine Übergangsregelung müsse voraussetzen, „dass sowohl die Mittel für 2022 als auch die für die Folgejahre ausreichend - also mindestens auf dem Niveau von 2021 mit 620 Millionen Euro - vorhanden sein werden“.

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