21.12.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 1141/2021

Löhne in der Paketbranche

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Unternehmen seit Inkrafttreten des Paketboten-Schutz-Gesetzes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß Paragraf 28 des SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch) oder nach Paragraf 150 des SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) beantragt haben. Auch ist ihr nicht bekannt, wie viele dieser Anträge bisher bewilligt oder abgelehnt worden sind. Das geht aus einer Antwort (20/299) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/172) der Fraktion Die Linke hervor.

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