Mehrere Voraussetzungen für die Einbürgerung
Berlin: (hib/PK) Die Aufenthaltsdauer allein lässt nach Angaben der Bundesregierung keine Rückschlüsse auf die Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten für eine Einbürgerung zu. Eine belastbare Aussage darüber, wie viele Personen betroffen wären, wenn Ausländer nach drei beziehungsweise fünf Jahren eingebürgert werden könnten, sei daher nicht möglich, heißt es in der Antwort (20/328) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/221) der AfD-Fraktion.
Für die Einbürgerung könnten nur die Zeiten eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts berücksichtigt werden. Auch die weiteren Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz müssten erfüllt sein, die von der im Einzelfall sehr unterschiedlichen Situation des jeweiligen Antragstellers abhingen.