06.01.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 4/2022

Schacht Konrad: 33 Änderungsgenehmigungen seit 2017

Berlin: (hib/SAS) Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde für Schacht Konrad seit dem 11. August 2017 in insgesamt 33 Fällen die Zustimmung zu „unwesentlichen Änderungen“ erteilt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/352) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/307) hervor. Diese hatte neben Änderungsgenehmigungen auch nach den Kosten und dem Zeitplan für das in Errichtung befindliche Atommülllager gefragt.

Änderungsgenehmigungen gab es etwa für eine Änderung an der Alarmanlage oder die Trennung von Trink- und Löschwasser. Die letzte Genehmigung wurde laut Bundesregierung am 2. Dezember 2021 für Änderungen an der Grubenwasser-Übergabestation und der Erdungs- und Blitzschutzanlage erteilt. Sonstige Genehmigungen durch das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz im September und Dezember 2021 betrafen Änderungen am Pumpwerk am Lüftergebäude auf Konrad 2 sowie an der Schachthalle auf Konrad 1.

Die Inbetriebnahme des ehemaligen Eisenerzbergwerks bei Salzgitter als Endlager für radioaktive Abfälle sei weiterhin für 2027 geplant, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Kosten ab 1. Januar 2022 bis dahin beliefen sich gemäß des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) genehmigten Wirtschaftsplans auf rund 1,97 Milliarden Euro.

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