12.01.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 15/2022

Nachtragshaushalt 2021 beschlossen

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag den Entwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt 2021 beschlossen. Für die Vorlage stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. Zuvor hatte der Ausschuss mit demselben Abstimmungsverhalten Änderungsanträge der Koalition am Regierungsentwurf (20/300) sowie eine neue Personalliste angenommen.

Die Bundesregierung plant mit dem Zweiten Nachtragshaushalt, Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) zur Umsetzung von klima- und transformationspolitischen Vorhaben zu übertragen. Mit der Zuführung wird laut Begründung des Haushaltsgesetzes angeknüpft „an die bereits im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“. Diese zusätzlichen Mittel „dienen damit weiterhin der Pandemiebewältigung und sind zur Überwindung der pandemiebedingten Notsituation erforderlich“, führt die Bundesregierung aus.

Mit ihren Änderungsanträgen ergänzen die Koalitionsfraktionen die entsprechenden Titel im Haushalt um verbindliche Erläuterungen zur Verwendung der an den EKF übertragenen Mittel. Demnach sollen die Mittel unter anderem zur „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und zur „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“ genutzt werden. Die vom Ausschuss angenommene Personalliste sieht die Schaffung von insgesamt 148 neuen Stellen in den Bundesministerien und im Bundestag vor.

Änderungsanträge der Unions-Fraktion fanden bei Zustimmung von Union, AfD und Die Linke gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen keine Mehrheit. Die Fraktion hatte darin die Rückabwicklung der mit dem Nachtragshaushaltsgesetz vorgesehenen Änderungen „wegen verfassungsrechtlicher Bedenken“ gefordert. Die Unions-Fraktion hatte bereits zur ersten Lesung des Entwurfs eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

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