13.01.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Unterrichtung — hib 16/2022

Stellungnahme zur Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung benennt Details zu den Mitgliedern der Bund-Länder-AG (BLAG) und der Expertengruppe zur Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung. Das geht aus dem „Bericht über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung“ hervor, die dem Bundestag als Unterrichtung (20/411) vorgelegt wurde. Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt, wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen laut Düngegesetz zu erstellen sind.

Zur Begleitung der Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) sei vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) einberufen worden. Der BLAG seien in zwei Sitzungen im April und Juni 2020 die Erfahrungen der zuständigen Länderbehörden mit der Einführung und Umsetzung der StoffBilV vorgestellt worden.

Zudem sei mit der BLAG und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vereinbart worden, eine weitere Expertengruppe zu gründen, die Vorschläge zur zukünftigen Festlegung der zulässigen Bilanzwerte für Stickstoff und Phosphor erarbeiten solle. Die Expertengruppe Bewertung habe im Zeitraum Oktober 2020 bis 2021 in zehn Sitzungen an den Bewertungsvorschlägen gearbeitet.

Der vorliegende Bericht dokumentiere den erreichten Diskussionsstand der BLAG und der Expertengruppe Bewertung. Zu vielen diskutierten Sachverhalten und Empfehlungen sei in der Expertengruppe kein Konsens erzielt worden. Daher bedeute die namentliche Nennung der Mitglieder nicht, dass sie den Bericht in allen Punkten mittragen bzw. unterstützen.

Marginalspalte