17.01.2022 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 20/2022

Bundesregierung legt 22. BAföG-Bericht vor

Berlin: (hib/DES) Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist von 2016 bis 2020 insgesamt zurückgegangen. Dies geht aus dem 22. BAföG-Bericht hervor, den die Bundesregierung als Unterricht (20/413) vorgelegt hat.

Lag die jahresdurchschnittliche Zahl der BAföG-Geförderten 2016 noch bei rund 377.000, sei sie im Jahr 2020 um etwa 14,9 Prozent auf rund 321.000 gesunken. Es ist somit laut Bericht zwar gelungen, „den Rückgang der Gefördertenzahlen deutlich zu verlangsamen, jedoch ohne, dass der eigentlich erhoffte Wiederanstieg bereits sichtbar geworden wäre“. Das Jahr 2020 stehe im besonderen Fokus des Berichts, da die erste Stufe der Leistungserhöhungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes hier erstmals voll zum Tragen gekommen sei. Mit diesem Gesetz ist unter anderem ein Anstieg der Bedarfssätze um insgesamt sieben Prozent in zwei Stufen und der Freibeträge um insgesamt 16 Prozent in drei Stufen beschlossen worden. Der Förderungshöchstbetrag für Studierende ist somit ab dem Jahr 2020 von zuvor 735 Euro auf 861 Euro gestiegen.

Neben dem 26. BAföG-Änderungsgesetz hat auch die COVID-19-Pandemie das Berichtsjahr 2020 geprägt. Um zu sichern, dass Studierende keinen finanziellen Nachteil durch pandemiebedingte Beeinträchtigungen an Universitäten oder Hochschulen erleiden würden, sei im Jahr 2020 beschlossen worden, BAföG-Leistungen trotz verschobenem Vorlesungsbeginn normal weiterzuzahlen und eine Verlängerung der Förderhöchstdauer zu ermöglichen. Außerdem sollten nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen Studierende in finanzieller Notlage unterstützen. Dieser Zuschuss stand laut Bericht auch BAföG-Empfängern offen. Über den gesamten Zeitraum von Juni bis September 2020 und November 2020 bis September 2021 haben rund 181.000 Studierende diesen finanziellen Zuschuss mindestens einmal beantragt.

Der Start von „BAföG Digital“ ermögliche seit dem 16. September 2021 allen Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern Leistungen nach dem BaföG-Gesetz digital zu beantragen. Bisher seien 110.563 Anträge in digitaler Form eingegangen (Stand: 02.11.2021).

Den BAföG-Bericht legt die Bundesregierung in der Regel alle zwei Jahre vor. Um die Auswirkungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes vom 8. Juli 2019 abbilden zu können, wurde die Vorlage des 22. BAföG-Berichts von 2019 auf 2021 verschoben. Der Bericht umfasst daher die Jahre 2017 bis 2020.

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