17.01.2022 Gesundheit — Antwort — hib 20/2022

Sonderregelungen für pflegende Angehörige in der Pandemie

Berlin: (hib/PK) Zur Unterstützung pflegender Angehöriger in der Corona-Pandemie gelten nach Angaben der Bundesregierung bis Ende März 2022 Sonderregelungen. So wird das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung auch gezahlt, wenn eine Covid-19-bedingte Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause besteht. Anders als regulär werde das Pflegeunterstützungsgeld dabei je pflegebedürftiger Person für bis zu insgesamt 20 Arbeitstage gewährt, heißt es in der Antwort (20/376) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/308) der AfD-Fraktion.

Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie fernzubleiben, umfasse ebenfalls 20 statt wie bisher zehn Arbeitstage, wenn die Pflegesituation aufgrund der Pandemie aufgetreten sei.

Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen in der häuslichen Pflege könnten Pflegekassen für Patienten der Pflegegrade zwei bis fünf Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge gewähren.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad eins könnten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat ausnahmsweise auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um coronabedingte Versorgungsengpässe zu vermeiden.

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