17.01.2022 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 20/2022

Grabpflege von Kriegsopfern

Berlin: (hib/SAS) Die Grabstätten von mehr als 1,8 Millionen Toten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg werden mit öffentlichen Geldern dauerhaft erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/407) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/342) hervor.

Die Gräber der Kriegstoten fielen unter das Gräbergesetz, wonach die Bundesregierung die „fiskalische Verantwortung für den dauerhaften Erhalt und die Pflege“ trage, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Konkret werde diese Verantwortung in Form der Zahlung jährlicher Pauschalen an die Bundesländer wahrgenommen.

In rund 7.600 deutschen Städten und Gemeinden gebe es laut Angaben des Volksbunds der Deutschen Kriegsgräberfürsorge mehr als 12 000 Kriegsgräberstätten. Im Ausland betreue der Volksbund mit Unterstützung der Bundesregierung insgesamt 825 deutsche Kriegsgräberstätten, heißt es in der Antwort weiter.

19 dieser Kriegsgräber im Ausland wurden seit 2017 mit edukativen Mitteln zu „Lernorten“ entwickelt, teilt die Bundesregierung zudem mit. Dabei werde für jedes der Gräber eigens eine Ausstellung konzipiert, bei der neben Texten und Grafiken unter anderem auch Originalexponate wie Feldpostbriefe und Medienstationen mit herunterzuladenden Apps zum Einsatz kämen.

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