25.01.2022 Tourismus — Kleine Anfrage — hib 26/2022

AfD-Fraktion will Klarstellung bei Virusvariantengebieten

Berlin: (hib/EMU) Eine Klarstellung, wann ein Staat zu einem Virusvariantengebiet erklärt wird, erbittet sich die AfD-Fraktion von der Bundesregierung. Nach Ansicht der Abgeordneten weise die vom Gesetzgeber vorliegende Definition unklare Rechtsbegriffe auf. Mit der Klarstellung solle der Eindruck vermieden werden, dass als Virusvariantengebiet ausgewiesene Staaten oder Regionen unberechtigt mit den Folgen dieser Einstufung belastet würden, schreibt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/446). Deshalb bitten die Abgeordneten die Bundesregierung um Antwort auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Virusvariante als „in der Bundesrepublik noch nicht verbreitet“ im Sinne des Paragraphen 2 der Corona-Einreiseverordnung gelte. Die Fraktion fragt im Hinblick auf den deutschen Tourismus nach möglichen wirtschaftlichen Schäden, insbesondere für Reiseveranstalter, Beherbungsbetriebe und Reisebüros.

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