26.01.2022 Finanzen — Ausschuss — hib 29/2022

Banken-Sicherheitspuffer stoßen auf Zustimmung

Berlin: (hib/HLE) Das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angekündigte „makroprudenzielle Maßnahmenpaket“ mit strengeren Kapitalanforderungen für die deutschen Banken ist am Mittwoch in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses überwiegend auf Zustimmung gestoßen.

Vertreter von BaFin und Bundesbank erläuterten, nach Analysen des Ausschusses für Finanzstabilität AFS) und des European Systemic Risk Board (ESRB) hätten sich im deutschen Finanzsystem Verwundbarkeiten gegenüber negativen wirtschaftlichen Entwicklungen und speziell am Wohnimmobilienmarkt aufgebaut. Als Konsequenz daraus soll der Schutz vor möglichen Verlusten im Krisenfall verbessert werden, indem ab 1. Februar dieses Jahres ein antizyklischer Kapitalpuffer von 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen bei Banken festgesetzt wird. Der Kapitalpuffer war wegen der Corona-Krise auf 0,0 Prozent gesenkt worden, davor hatte er 0,25 Prozent betragen. Bei der zweiten Maßnahme handelt es sich um einen sogenannten sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite in Höhe von zwei Prozent. Die Banken müssen insgsamt 22 Milliarden Euro zusätzliches Eigenkapital vorhalten. Dieses Kapital sei bei den Banken vorhanden, hieß es von der BaFin. Verknappungen im Markt für Kreditvergabe werden nicht erwartet.

Die BaFin erklärte, angesichts der realen Negativzinsen gebe es enorme Marktkräfte, in anderen Bereichen zu investieren. Angesichts der sich besonders dynamisch entwickelnden Preise und der Kreditvergabe bei Wohnimmobilien wolle man den sich daraus ergebenden Risiken vorbeugend entgegenwirken. Hauptziel der Maßnahme sei, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors vorbeugend zu stärken. Außerdem ermahnte die BaFin Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere Kreditgeber, angesichts der aktuellen Entwicklungen am Markt für Wohnimmobilien bei der neuen Kreditvergabe besonders vorsichtig zu sein. Erwartet werde eine umsichtige Bewertung und Kreditvergabepraxis. Eine solide Schuldentragfähigkeit der Kreditnehmer müsse dauerhaft, also auch in Stressphasen, sichergestellt werden. Kreditnehmer sollten jederzeit in der Lage sein, die monatlichen Zahlungen für Zins und Tilgung aufbringen zu können, auch wenn die Zinsen steigen würden.

Von Seiten der Bundesregierung hieß es in der Sitzung, man erwarte keine Einschränkung der Kreditvergabe durch die Maßnahmen. Bei Bedarf könnten die Puffer auch wieder herabgesetzt werden. Mit einem Anstieg der Zinsen durch die Maßnahmen werde nicht gerechnet.

Die SPD-Fraktion erklärte, die Reaktivierung des Kapitalpuffers sei keine große Überraschung. Dass es bei den Banken genug Kapital gebe, um die 22 Milliarden Euro aufzubringen, zeige, dass die Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt richtig seien. Für die Unionsfraktion stellt sich angesichts der Aktivierung von gleich zwei Kapitalpuffern die Frage, ob es eine besondere Risikolage gebe. Eine Lockerung von Standards bei der Kreditvergabe sei nicht zu erkennen. Auch die Preissteigerungen am Immobilienmarkt seien nicht neu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die Maßnahmen. Kollateralschäden müssten aber vermieden werden, wurde gefordert. Auch die FDP-Fraktion begrüßte die Maßnahmen, stellte aber die Frage, ob die Erhöhungen überzogen sein könnten. Es gebe einen Zinsanstieg, und diese Maßnahmen kämen jetzt hinzu.

Die AfD-Fraktion kritisierte, statt die Geldflut der Europäischen Zentralbank (EZB) zu stoppen, würden jetzt Schmerztabletten ausgegeben. Die Preissteigerungen am Immobilienmarkt seien das Ergebnis der rechtswidrigen Geldflutung durch die EZB. Die Fraktion Die Linke sprach von einer Hausse auf dem Immobilienmarkt. Sie fragte, ob die Instrumente ausreichen würden, um Gefahren für die Finanzstabilität abwenden zu können. Dazu hieß es von der BaFin, man habe weitere Instrumente zur Verfügung, wenn die Puffer nicht ausreichen sollten.

Auf Fragen von Abgeordneten, warum der antizyklische Kapitalpuffer der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen von 0,25 Prozent vor der Corona-Krise auf 0,75 Prozent verdreifacht worden sei, erklärte die Bundesbank, dies sei als vorsorgliche Maßnahme zu verstehen. Eine Schieflage gebe es nicht. Allerdings habe es schon vor der Corona-Krise Verschiebungen innerhalb der Banken-Kreditportfolios zu schlechteren Risiken gegeben.

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