Verlagerung des Nationalen Normenkontrollrates
Berlin: (hib/SCR) Die Unionsfraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (20/507) den „Zuständigkeitsübergang für den Nationalen Normenkontrollrat und für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau und für bessere Rechtssetzung auf das Bundesministerium der Justiz“. Darin verweist die Fraktion auf einen entsprechenden Organisationserlass der Bundesregierung und möchten unter anderem wissen, wie diese Zuständigkeitsübertragung jeweils begründet wird. Zudem interessieren sich die Abgeordneten dafür, wer künftig die Aufgabe des bisherigen Koordinators der Bundesregierung für Bürokratieabbau und für bessere Rechtssetzung wahrnehmen und ob die Arbeit des bisherigen Staatssekretärsausschusses „Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“ fortgeführt wird.
Der Nationale Normenkontrollrat wurde 2006 als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Plausibilität der sogenannten Erfüllungskosten in Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung zu prüfen und eine Stellungnahme zu verfassen.